Schutzkonzept

Schutzkonzept der GGS Wichterich

Nach dem Grundgesetz haben alle Kinder und Jugendliche das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit (siehe Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes). Neben dem
Elternhaus kommt hier vor allem auch der Schule ein zentraler Bildungs-, Erziehungs-
und Schutzauftrag zu. Dieser findet Ausdruck in unserem Schutzkonzept, das im
Verlauf des Schuljahres 2023/24 entwickelt wurde, und dessen Inhalt für alle Mitglieder
unserer Schulgemeinschaft bindend ist.
Der Entwicklungsprozess fand auf vielen Ebenen statt und alle Beteiligten wurden
partizipativ einbezogen. So konnten beispielsweise Eltern und Schüler:innen in einer
Umfrage zu verschiedenen Punkten Stellung beziehen. Dies soll auch weiterhin in
regelmäßigen Abständen erfolgen. Unser Schutzkonzept soll dazu beitragen,
Haltungen und Verhalten zu reflektieren und handlungsleitende Orientierung zu geben.
Dabei stehen ein gewaltfreies, antidiskriminierendes und demokratisches Miteinander
im Vordergrund. Unser Anliegen ist es, dass sich alle zum Schulbetrieb gehörenden
Personen wertgeschätzt und sicher fühlen und im Falle einer Bedrohung Beistand und
Hilfe erhalten. Wir verpflichten uns insbesondere, die uns anvertrauten Schüler:innen
vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt zu schützen, indem wir klare
Grenzen ziehen und verantwortlich handeln.
Die Lehr– und Erziehungskräfte erhalten Unterstützung durch Fortbildungen und
regelmäßige gemeinsame Reflektion und Evaluation. Unsere Schüler:innen nehmen
im Bereich Prävention an ausgesuchten Programmen teil. Außerdem wird die Qualität
unseres Zusammenlebens sowohl im Unterricht als auch durch verschiedene Gremien
wie Schüler:innenrat, Klassenrat, Klassenstunde oder die Kindersprechstunde immer
wieder neu in den Blick genommen. Eltern haben die Gelegenheit, an Elternabenden
mit entsprechenden Themenschwerpunkten teilzunehmen.
Im Falle eines Beratungsbedarfs oder einer Beschwerde sind einem Ornigramm für
Eltern und Schüler:innen mögliche Ansprechpartner und Kommunikationswege zu
entnehmen.
Bei Interesse kann das vollständige Schutzkonzept gerne in Absprache mit der
Schulleitung eingesehen werden.

Organigramm für Beschwerden von Schüler:innen

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Organigramm für Beschwerden von Eltern

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